Mitglied werden

bei der Turngemeinde Schweinfurt 1848 e.V.

Um in der Turngemeinde Schweinfurt Mitglied zu werden, benötigen wir von Ihnen den unterschriebenen Aufnahmeantrag.

Den Aufnahmeantrag erhalten Sie entweder in unserer Geschäftsstelle oder hier als Download

Bitte füllen Sie das Formular aus und bringen diese anschließend unterschrieben zu uns in die Geschäftsstelle oder schicken es digital an info@turngemeinde-schweinfurt.de.

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Bestandteil des Aufnahmeantrags ist die folgende Einwilligungserklärung zum Datenschutz. Der Verein weist darauf hin,
dass der Vorstand eine Aufnahme als Mitglied leider ablehnen muss, falls eine Einwilligung abgelehnt wird.
Datenschutz/Persönlichkeitsrechte
Falls mein Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied der Turngemeinde Schweinfurt 1848 e. V. werde, bin ich mit
der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten in
dem folgenden Ausmaß und Umfang einverstanden:

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche
    und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß der Satzung
    zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich
    insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
    Lizenzen, Funktionen im Verein.
  2. Als Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten
    dorthin zu melden. Übermittelt werden an den BLSV: Name und Alter der Mitglieder sowie Sportartenzuordnung.
  3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder
    Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich
    ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder an das zuständige Versicherungsunternehmen.
    Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck
    gemäß verwendet.
  4. Der Verein veröffentlicht sowohl im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb als auch sonstigen satzungsgemäßen
    Veranstaltungen, beispielsweise vereinsinterne Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Mitgliederehrungen, Geburtstag,
    Vereinsversammlungen, Trainingsbetrieb, personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in den vom Verein
    betriebenen Medien Vereinszeitung, Homepage, soziale Netzwerke und übermittelt solche Fotos und Daten zur
    Veröffentlichung auch an Dritte, insbesondere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die
    Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit,
    Funktion im Verein und – soweit aus sportlichen Gründen (z. B. Einteilung in Wettkampfklassen) und aus Gründen des
    Anlasses /Jubiläum) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang. Das Mitglied erklärt sich mit einer solchen
    Veröffentlichung/Übermittlung seiner Fotos und personenbezogenen Daten hiermit einverstanden.
  5. Mitgliederlisten werden als Daten oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und
    Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme
    erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte
    (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten bzw. notwendigen Daten
    auf Datenträgern gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adresse und sonstige Daten nicht zu
    anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben,
    vernichtet oder gelöscht werden.
  6. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (insbesondere §§ 34, 35)
    das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der
    Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Eine anderweitige, über die Erfüllung
    seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z. B. zu
    Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied
    eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
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